Für folgende Bereiche ist die beton consult GmbH zugelassen:

Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle für die Fremdüberwachung (PÜZ) nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 4 der Landesbauordnung (BauO NRW) für Bauprodukte der Bauregelliste A Teil 1 Ausgabe 2007/2 mit ldf. Nr:

 

Prüfstelle für die Überprüfung von Herstellern von Bauprodukten und Anwendern von Bauarten entsprechend Teil IV des Verzeichnisses der PÜZ-Stellen  nach den LBOs
mit ldf. Nr:

 

Überwachungsstelle für die Überwachung von Tätigkeiten mit Bauprodukten und bei Bauarten entsprechend Teil V des Verzeichnisses der PÜZ-Stellen  nach den LBOs
mit ldf. Nr:


Bescheinigung über privatrechtliche Anerkennung für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau nach der „RICHTLINIE FÜR DIE ANERKENNUNG VON PRÜFSTELLEN FÜR BAUSTOFFE UND BAUSTOFFGEMISCHE IM STRASSENBAU“ (RAP Stra 15) durch das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen für Kontrollprüfungen